Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge

Mit der Neuregelung des Online-Marktes 2014 haben neue Verbraucherschutzvorschriften auch in den „Offline“-Markt Einzug erhalten. Ein besonderer Verbraucherschutz gilt nun auch bei solchen Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens geschlossen werden (§ 312b BGB). Prinzipiell besteht nun für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB).

Eine Ausnahme gilt jedoch u.a. bei der Lieferung von Waren,

– die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl durch den Verbraucher maßgeblich ist,

– die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

– sowie bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

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