Verschärfte Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen vorerst gestoppt

Der Bundesrat hat am 20.09.2013 mit seiner Stimmenmehrheit von SPD und Grünen das Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Präventionsgesetz ist im damit Bundesrat durchgefallen und wird vorerst nicht in Kraft treten. Das bedeutet gleichzeitig, dass die nächste Bundesregierung ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren starten müsste, wenn sie ein Präventionsgesetz einführen wollte. Der Bundesrat bemängelte inhaltlich, dass die vorgeschlagenen Neuregelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nicht Sozialgesetzbuch, sondern im Strafgesetzbuch zu verankern seien, damit die Regelungen auch im Hinblick auf Privatpatienten Anwendung finden könnten.

 

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