Nach dem Bundestag hat am 16.12.2016 auch der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz gebilligt. Damit können einige gesetzliche Neuregelungen bereits zum 1.1.2017 in kraft treten. Im BTHG sollen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit Leistungen für Menschen mit Behinderung neu und umfassend geregelt werden. Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen sollen gestärkt, insbesondere soll die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. Bei Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Schwerbehinderte deutlich mehr Vermögen behalten dürfen als heute. Der gegenwärtige Freibetrag von 2.600 € soll zunächst auf 25.000 € erhöht werden, ab 2020 sodann auf bis zu 50.000 €. Partnereinkommen sollen zudem ab 2020 nicht mehr angerechnet werden. Damit soll die Verarmungstendenz behinderter Menschen trotz Arbeitseinkommens deutlich begrenzt werden.