Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Heilmittelrichtlinien erneuert. Es wurde in den neuen Richtlinien bestätigt, dass es keinen grundsätzlichen Vorrang der Physiotherapie (und allgemeinen Heilmittelversorgung) gegenüber der Hilfsmittelversorgung gibt. Ist bei gleicher therapeutischer Wirksamkeit eine Hilfsmittelversorgung die wirtschaftlichere Alternative, so hat die Hilfsmittelversorgung Vorrang. (§ 9 Abs. 1 Heilmittelrichtlinie)
Heilmittelrichtlinien erneuert
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