Mit dem Gesetz zur Förderung der Prävention wurden vom Bundestag auch Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. So wird ein umfassendes Verbot der Bestechlichkeit und Bestechung von Leistungserbringern (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Hilfsmittel- und Heilmittelanbieter und deren Angestellte oder Beauftragte) vorgesehen, das sich auf alle Leistungsbereiche in der gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt. Außerdem wird ein an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuches (StGB) angelehnter Straftatbestand eingefügt, der an dieses Verbot anknüpft. Demnach werden insbesondere Verstöße gegen die sozialversicherungsrechtlichen Verbote der Patientenzuweisung oder Versorgungsbeteiligung gegen Entgelt unter Strafe gestellt, sofern es sich nicht nur um geringwertige Zuwendungen handelt. Weiterentwickelt werden auch die Regelungen für die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Sie müssen besser zusammenarbeiten, die Berichte, die regelmäßig vorgelegt werden müssen, werden vereinheitlicht.
Die zweite Befassung des Bundesrates ist für den 20. September 2013 vorgesehen. Das Gesetz bedarf zwar nicht der Zustimmung des Bundesrates, jedoch noch der förmlichen Verkündung, welche bislang nicht erfolgt ist. Quelle: BMG