Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet worden. Für die Hilfsmittelbranche hat das GKV-VSG maßgebliche Auswirkungen im Bereich des Entlassmanagements. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass das Entlassmanagement Aufgabe der Krankenhäuser ist. Das Krankenhaus darf diese Aufgabe lediglich auf Vertragsärzte oder MVZs übertragen. Nicht zulässig sind demzufolge Entlassmanagement Strukturen von anderen Leistungserbringern. Damit korrigierte der Gesetzgeber ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sog. Patientenring Entscheidung. Ein Bestandsschutz für bestehende Entlassmanagement Strukturen von nichtärztlichen Leistungserbringern wurde gesetzlich nicht geregelt.