SG Frankfurt: Versorgung mit myelektischer Armprothese einschließlich i-Limb Hand

Unter Bezugnahme auf die C-Leg Rechtsprechung des BSG bestätigte das SG Frankfurt mit Gerichtsbescheid vom 14.12.2009, AZ.: S 25 KR 479/08, den Anspruch eines Versicherten auf die Versorgung mit einer myelektischen Armprothese einschließlich i-Limb Hand. Der Behinderungsausgleich habe nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen.

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