Pflegestärkungsgesetz von Bundestag beschlossen

Das 1. Pflegestärkungsgesetz soll vor allem Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen möchten, mehr Unterstützung bieten – z. B. durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Auch die Arbeit in den Pflegeeinrichtungen soll durch Aufstockung der Betreuungskräfte erleichtert werden. Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen wird von 2.557 € auf 4.000 € pro Maßnahme erhöht. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauches werden die monatlichen Zuschüsse von 31 € auf 40 € erhöht. Das Gesetz soll am 15.01.2015 in Kraft treten und bedarf keiner Zustimmung im Bundesrat.

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