Mit Urteil vom 30.4.2019 (AZ: S 22 KR 789/17) hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass eine Oberschenkel amputierte GKV Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit einer Oberschenkelprothese mit Genium X3 Kniegelenk des Herstellers Otto Bock hat. Dieses multisensorielle Kniegelenk stellt nach Feststellungen des Gerichtes sowie des hinzugezogenen Gutachters den Stand der Medizintechnik dar. Insbesondere stellt die Wasserfestigkeit des Kniegelenkes keine Überversorgung dar, da das Genium X3 als Alltagsprothese und gleichzeitig als wasserfeste Prothese auch die Nutzung im Schwimmbad und im heimischen Nassbereich ermöglicht.